Immobilienschenkung statt Verkauf – wann sich das lohnt

Wer eine Immobilie besitzt, stellt sich früher oder später die Frage: Verkaufen, vererben – oder verschenken?Besonders bei Familienimmobilien am Niederrhein entscheiden sich viele Eigentümer für den Weg der Schenkung – sei es aus steuerlichen Gründen, zur Lebzeitenregelung oder um frühzeitig für klare Verhältnisse zu sorgen.

Doch Achtung: Eine Immobilienschenkung ist kein formloser Akt. Sie muss notariell beurkundet werden und ist mit rechtlichen, steuerlichen und praktischen Überlegungen verbunden. Gietmann Immobilien berät regelmäßig Eigentümer, die darüber nachdenken, ihr Haus oder ihre Wohnung an Kinder oder Enkel zu verschenken – mit oder ohne Wohnrecht.


🧾 Was ist eine Immobilienschenkung?

Bei einer Schenkung wird eine Immobilie unentgeltlich übertragen – im Gegensatz zum Verkauf, bei dem ein Kaufpreis gezahlt wird. Die Schenkung erfolgt per notariell beurkundetem Vertrag, mit anschließender Grundbuchänderung.

Wichtig: Eine Schenkung kann mit Bedingungen verknüpft werden – z. B.:

  • Nießbrauchrecht (weiter wohnen oder vermieten)
  • Wohnrecht (auf bestimmte Räume begrenzt)
  • Pflegeverpflichtung (z. B. für Kinder)
  • Rückforderungsrecht (z. B. bei Scheidung oder Insolvenz des Beschenkten)

💶 Welche Steuern fallen an?

Immobilienschenkungen unterliegen der Schenkungsteuer – aber mit hohen Freibeträgen:

BeziehungFreibetragalle 10 Jahre
Kinder400.000 €pro Kind
Enkel200.000 €pro Enkel
Ehepartner500.000 €pro Partner

Beispiel: Eine Immobilie in Geldern im Wert von 350.000 € wird an die Tochter verschenkt – steuerfrei, da unter dem Freibetrag.

Wird ein Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten, mindert das den steuerlichen Wert der Immobilie – ein großer Vorteil. Der Abzug berechnet sich nach dem Kapitalwert des Rechts, basierend auf Alter und Lebenserwartung des Schenkers.

Gietmann Immobilien arbeitet mit Steuerberatern zusammen, um den steueroptimierten Übertragungswert exakt zu ermitteln.


⚠️ Risiken & Stolperfallen

  • Pflichtteilsrecht: Frühere Schenkungen können bei späterem Erbfall pflichtteilsrelevant werden. Die 10-Jahres-Frist zur Reduzierung beginnt mit der Schenkung – bei Nießbrauch aber nicht vollumfänglich.
  • Verlust der Kontrolle: Die Immobilie gehört danach dem Beschenkten – bei Scheidung, Insolvenz oder Streit kann das zum Risiko werden.
  • Pflegeabsicherung: Früh verschenken heißt, Vermögen aus der Hand zu geben – das sollte mit Bedacht und ggf. durch Rückforderungsrechte abgesichert sein.

✅ Vorteile der Schenkung

  • Steuerersparnis durch gezielte Nutzung der Freibeträge
  • Sicherheit durch Nießbrauch / Wohnrecht
  • Familienfrieden durch geregelte Eigentumsverhältnisse zu Lebzeiten
  • Planbarkeit für Nachfolger (z. B. Umbau, Modernisierung, Finanzierung)
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten oder Teilungsversteigerungen

🏡 Praxisbeispiel

Ein Ehepaar aus Kevelaer möchte sein Haus an den Sohn verschenken, aber weiterhin im Erdgeschoss wohnen. Marktwert: 450.000 €, Alter: 71 und 69.
Lösung: Nießbrauchrecht wird notariell festgelegt, Wert des Rechts ca. 120.000 €, steuerpflichtiger Wert: 330.000 € – steuerfrei unter dem Freibetrag, Eigentum geregelt, Wohnrecht gesichert.


Fazit / Ausblick

Eine Immobilienschenkung ist eine kluge Form der Vermögensübertragung, wenn sie gut geplant und rechtlich sauber umgesetzt wird. Sie kann Steuern sparen, familiäre Klarheit schaffen und Absicherung im Alter bieten – vor allem mit Nießbrauch oder Wohnrecht. Gietmann Immobilien begleitet Sie gemeinsam mit Notaren und Steuerexperten durch diesen Prozess – sicher, transparent und individuell.

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Über den Autor: Torsten Gietmann
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