Wer zahlt was beim Verkauf – Übersicht für Käufer & Verkäufer

Immobilienverkauf: Wer zahlt was? Übersicht für Käufer & Verkäufer


Gietmann Immobilien erklärt, welche Kosten beim Immobilienverkauf auf Käufer und Verkäufer zukommen – klar gegliedert und verständlich erklärt.


🧭 Kostenverteilung beim Hausverkauf – worauf kommt es an?

Der Verkauf einer Immobilie ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine finanzielle Entscheidung – für beide Seiten.
Viele Eigentümer und Käufer fragen sich daher:
Wer trägt welche Kosten? Und mit welchen Summen muss ich rechnen?

Gietmann Immobilien gibt dir eine klare, verständliche Übersicht der typischen Nebenkosten beim Immobilienverkauf – aufgeschlüsselt für Käufer und Verkäufer.


📑 1. Übersicht: Wer zahlt was?

KostenartZahlt Käufer?Zahlt Verkäufer?
Notarkosten (Kaufvertrag)✅ ja❌ nein
Grundbuchkosten (Umschreibung)✅ ja❌ nein
Grunderwerbsteuer✅ ja❌ nein
Maklerprovision (Niederrhein: hälftig)✅ 50 %✅ 50 %
Löschung von Grundschulden❌ nein✅ ja
Vorbereitung Unterlagen / Energieausweis❌ nein✅ ja
Notarkosten für Löschungen❌ nein✅ ja
Renovierungen / kleine Sanierungen❌ nein✅ optional
Umzug / Zwischenfinanzierung❌ nein✅ ggf.

💡 Je nach Region und individueller Vereinbarung kann es leichte Abweichungen geben. Die hier gezeigte Tabelle gilt für Verkäufe in NRW – z. B. in Kevelaer, Geldern, Goch oder Xanten.


🏡 2. Kosten für den Verkäufer

Typische Posten:

  • Maklerprovision (meist 3,57 % inkl. MwSt. auf halber Basis)
  • Löschung bestehender Grundschulden (inkl. Notarkosten)
  • ggf. Energieausweis (falls älter als 10 Jahre oder nicht vorhanden)
  • Vorbereitung von Unterlagen, Plänen, Grundbuchauszügen

💡 Tipp: Ein gepflegter Zustand, vollständige Unterlagen und ein seriöser Ablauf erhöhen den erzielbaren Preis und verkürzen die Vermarktungszeit.

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🏠 3. Kosten für den Käufer

Typische Nebenkosten:

  • Grunderwerbsteuer in NRW: 6,5 % des Kaufpreises
  • Notarkosten & Grundbuchgebühren: ca. 1,5–2,0 %
  • Maklerprovision: 3,57 % (hälftig)
  • ggf. Finanzierungskosten bei Bank, Notar oder Gutachter

💡 Faustregel: Käufer sollten ca. 10–12 % Nebenkosten zusätzlich zum Kaufpreis einkalkulieren.

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📘 4. Was kann verhandelt werden?

  • Die Maklerprovision ist rechtlich geregelt, aber die hälftige Verteilung ist verhandelbar, wenn einseitig beauftragt wurde.
  • Auch Renovierungskosten oder Möbelübernahmen können im Kaufpreis berücksichtigt werden.
  • Die Grunderwerbsteuer ist gesetzlich festgelegt – ein Umgehen durch „Tricks“ (z. B. separate Garagenverträge) ist nicht ratsam.

Gietmann Immobilien berät Käufer und Verkäufer zu einem fairen, rechtssicheren Kaufpreis und Kostenmodell.


📌 5. Was passiert bei Rücktritt oder Verzögerung?

  • Wer nach dem Notartermin zurücktreten will, riskiert Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen.
  • Auch Verzögerungen bei Zahlung oder Eigentumsumschreibung können zusätzliche Kosten verursachen (z. B. Zwischenfinanzierung, Notarkosten).

Tipp: Klare Absprachen, Fristen und ein strukturierter Ablauf helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.

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Fazit / Ausblick

Ein erfolgreicher Immobilienverkauf ist mehr als der Kaufpreis – es geht um Transparenz, Fairness und Planungssicherheit.
Wer frühzeitig weiß, welche Kosten anfallen, kann gezielt verhandeln, richtig kalkulieren und Konflikte vermeiden.
Gietmann Immobilien unterstützt Käufer und Verkäufer mit Erfahrung, Transparenz und regionaler Marktkenntnis – damit beide Seiten am Ende zufrieden sind.

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Über den Autor: Torsten Gietmann
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