Die Trennung ist vollzogen, der Alltag neu sortiert – doch was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Viele Eigentümer stellen sich während einer Scheidung die Frage:
„Können wir unsere Immobilie jetzt schon verkaufen – oder müssen wir abwarten?“
Die Antwort ist: Ein Verkauf während der Scheidung ist möglich – aber nicht immer einfach.
Gietmann Immobilien erklärt, was Sie beachten müssen, welche Voraussetzungen gelten – und wie Sie Streit, Verzögerung und finanzielle Nachteile vermeiden.
👩⚖️ 1. Rechtlicher Status: Getrennt oder geschieden?
Viele denken, der Verkauf sei erst nach der offiziellen Scheidung möglich.
Tatsächlich gilt:
- Schon während der Trennung (auch vor dem Scheidungsurteil) kann verkauft werden,
- sofern beide Eigentümer zustimmen.
Wichtig ist also nicht der Familienstand – sondern die Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch.
🏡 2. Wer darf überhaupt verkaufen?
Ein Blick ins Grundbuch entscheidet:
- Beide stehen als Eigentümer (je 1/2)? → Beide müssen dem Verkauf zustimmen.
- Nur einer ist Eigentümer? → Dieser darf theoretisch alleine verkaufen – aber:
- Bei gemeinsamem Kauf während der Ehe unterliegt dies oft dem Zugewinnausgleich.
- Ein Alleinverkauf ohne Einvernehmen kann juristische und finanzielle Folgen haben.
Gietmann Immobilien empfiehlt: Verkauf immer im Einvernehmen regeln, auch wenn nur ein Name im Grundbuch steht.
🤝 3. Welche Optionen haben getrennte Paare?
✅ 1. Gemeinsamer Verkauf vor der Scheidung
- Beide stimmen zu
- Kaufpreis wird aufgeteilt (nach Quote oder Vereinbarung)
- Zugewinnausgleich wird geregelt oder im Nachgang berücksichtigt
- Emotionale Entlastung und klare Verhältnisse
✅ 2. Einer übernimmt, zahlt den anderen aus
- z. B. bei Kindern im Haus
- Übernahme durch Kredit oder Eigenkapital
- Notarielle Eigentumsumschreibung nötig
❌ 3. Verkauf gegen den Willen des Ex-Partners?
Nur über Teilungsversteigerung möglich – meist mit finanziellen Nachteilen, viel Stress und Zeitverlust.
💼 4. Was ist mit laufenden Krediten?
- Bei gemeinsamen Darlehen haften beide – auch nach der Trennung.
- Beim Verkauf muss der Kredit i. d. R. abgelöst oder übertragen werden.
- Vorfälligkeitsentschädigungen sind möglich – Gietmann Immobilien stimmt den Ablauf mit Ihrer Bank ab.
Tipp: Rechtzeitig klären:
- Wer zahlt weiter die Raten?
- Was passiert bei Leerstand oder Wertverlust?
- Gibt es einvernehmliche Vereinbarungen zur Zwischenzeit?
📊 Praxisbeispiel
Ein Paar aus Geldern trennt sich 2025, lebt bereits seit 8 Monaten getrennt.
Beide stehen zu 50 % im Grundbuch, das Haus ist noch zu 35 % finanziert.
Lösung:
- Gemeinsamer Verkauf mit Gietmann Immobilien
- Marktwert: 410.000 €, Kredit: 140.000 €, Überschuss: 270.000 €
- Einigung auf Aufteilung 50:50, Auszahlung nach Notartermin
- Emotionale Entlastung, wirtschaftlicher Neuanfang für beide
✅ 5. Wie unterstützt Gietmann Immobilien?
- Neutrale Bewertung & Marktanalyse
- Einfühlsame Moderation zwischen beiden Parteien
- Abstimmung mit Notar, Bank & ggf. Anwälten
- Professionelle Verkaufsabwicklung – auch bei Trennung & Emotionen
- Auf Wunsch diskrete Vermarktung ohne direkte Außenkommunikation
Fazit / Ausblick
Ein Immobilienverkauf während der Scheidung ist rechtlich möglich und oft sinnvoll – wenn beide Seiten kooperieren. Je früher Klarheit über Eigentum, Finanzierung und Marktwert herrscht, desto besser für alle Beteiligten.
Gietmann Immobilien begleitet Eigentümer diskret, rechtssicher und mit dem nötigen Feingefühl – damit aus der Krise ein sauberer Neustart wird.