„Bitte senden Sie uns den Energieausweis für das Exposé.“ – Diese Aufforderung ist beim Hausverkauf Standard. Doch was gilt, wenn die Immobilie unter Denkmalschutz steht?
Viele Eigentümer sind verunsichert: Muss ich überhaupt einen Ausweis vorlegen? Was, wenn mein Haus sehr alt ist oder nicht saniert werden kann?
Gietmann Immobilien klärt, wann ein Energieausweis bei Denkmälern vorgeschrieben ist, was die Ausnahmen bedeuten – und warum eine freiwillige Auskunft trotzdem sinnvoll sein kann.
🏛️ 1. Die gesetzliche Grundlage: EnEV / GEG
Seit 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Energieausweis-Pflicht in Deutschland. Es schreibt grundsätzlich vor:
„Beim Verkauf, bei Neuvermietung oder Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.“
ABER:
Gebäude unter Denkmalschutz sind von der Pflicht ausgenommen – § 105 Abs. 1 GEG.
⚠️ 2. Wann ist der Energieausweis bei Denkmälern nicht erforderlich?
Der Energieausweis entfällt, wenn die Immobilie offiziell unter Denkmalschutz steht – also in der Denkmalliste der Kommune eingetragen ist. Das betrifft:
- ganze Gebäude
- einzelne Gebäudeteile (z. B. Fassade, Dach, Fenster)
👉 Die Ausnahme gilt unabhängig vom Alter oder Zustand – der Denkmalschutz geht vor.
❗️ 3. Wann trotzdem ein Ausweis erforderlich sein kann
Einige Sonderfälle:
- Teils denkmalgeschützte Gebäude (z. B. Vorderhaus denkmalgeschützt, Anbau nicht)
- Gebäude mit Denkmaleigenschaft, aber ohne Eintragung
- Modernisierte Gebäude, die energetisch bewertet werden können (freiwillig oder auf Wunsch von Förderstellen)
Tipp: Bei Unklarheit immer die zuständige Denkmalbehörde oder einen Energieberater fragen.
💡 4. Warum ein freiwilliger Energieausweis trotzdem sinnvoll ist
Auch wenn der Ausweis gesetzlich nicht verlangt wird – Käufer erwarten heute Transparenz.
Ein freiwilliger Energieausweis oder eine Energieeinschätzung kann helfen:
- Vertrauen aufzubauen
- Transparenz zu schaffen
- Förderfähigkeit zu prüfen
- das Verkaufsobjekt attraktiver zu machen
Gietmann Immobilien bespricht mit Eigentümern individuell, wann ein Energieausweis sinnvoll oder eher hinderlich ist.
📊 5. Alternativen zum vollständigen Energieausweis
Wenn kein standardisierter Ausweis möglich oder gewünscht ist, bieten sich Alternativen an:
- Hinweis im Exposé: „Denkmalschutz – Ausweis laut §105 GEG nicht erforderlich“
- Dokumentation energetischer Maßnahmen (z. B. neue Heiztechnik, Fenster, Dämmung)
- Energieberatung zur Bewertung des Sanierungspotenzials
👉 Wichtig ist immer: Käufer sollen nachvollziehen können, was sie erwartet.
✅ Praxisbeispiel
Ein denkmalgeschütztes Stadthaus in Geldern wird 2025 verkauft.
- Kein Energieausweis erforderlich (Bestätigung durch Denkmalamt liegt vor)
- Dennoch wird im Exposé transparent erklärt, dass Fenster 2022 erneuert wurden, das Dach ungedämmt ist und eine Gasbrennwertheizung verbaut wurde
→ Ergebnis: Käufer fühlen sich gut informiert – trotz Ausnahme vom GEG.
Fazit / Ausblick
Bei denkmalgeschützten Immobilien gilt keine Pflicht zum Energieausweis – das schützt alte Substanz, bedeutet aber nicht, dass Käufer keine Informationen erwarten.
Wer klar, ehrlich und nachvollziehbar über den energetischen Zustand informiert, schafft Vertrauen – und verbessert die Verkaufschancen deutlich.
Gietmann Immobilien hilft Eigentümern, die richtige Entscheidung zwischen Pflicht, Ausnahme und sinnvoller Transparenz zu treffen.