Welche Fristen gelten beim Immobilienverkauf? Von Notar bis Grundbuch

Fristen beim Immobilienverkauf – Notar, Zahlung, Grundbuch


Gietmann Immobilien erklärt, welche Fristen beim Immobilienverkauf gelten: von der Beurkundung über die Zahlung bis zur Grundbucheintragung.


🧭 Geduld ist gefragt – aber mit Plan kommt Tempo rein

Ein Immobilienverkauf läuft nicht „von heute auf morgen“. Zwischen Notartermin, Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung vergehen meist mehrere Wochen – manchmal auch Monate.
Viele Eigentümer und Käufer fragen sich deshalb:
Welche Fristen gelten? Was passiert wann? Und wer muss eigentlich was in Gang setzen?

Gietmann Immobilien gibt dir einen Überblick über den zeitlichen Ablauf eines Immobilienverkaufs – damit du realistisch planen und sicher verkaufen kannst.


🖋️ 1. Beurkundung beim Notar (Tag 0)

Der Startpunkt ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Ab diesem Tag ist der Verkauf rechtsverbindlich, aber noch nicht vollzogen.

⏱ Dauer bis zur nächsten Phase:
2–4 Tage, bis der Notar die Unterlagen an die Ämter versendet (Grundbuchamt, Finanzamt, evtl. Bank).


🔐 2. Eintragung der Auflassungsvormerkung (ca. 1–3 Wochen nach Notartermin)

Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer zu, dass die Immobilie nicht mehr anderweitig verkauft oder belastet wird. Sie wird im Grundbuch vermerkt.

⏱ Bearbeitungszeit durch das Grundbuchamt:
1–3 Wochen (je nach Amtsauslastung)

💡 Ohne Vormerkung erfolgt keine Zahlung durch den Käufer!


📑 3. Notar beantragt Unterlagen & klärt Voraussetzungen (parallel zur Vormerkung)

Der Notar fordert:

  • Löschungsbewilligungen bei Banken (für alte Grundschulden)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Grunderwerbsteuer)
  • ggf. Genehmigungen bei Vorkaufsrechten, Erbengemeinschaften etc.

⏱ Diese Schritte dauern häufig 3–5 Wochen, teilweise auch länger – v. a. bei Bankfreigaben oder Behörden.

Mehr zum Thema „Lastenfrei verkaufen“ findest du hier


💸 4. Fälligkeitsmitteilung & Kaufpreiszahlung (ca. 4–8 Wochen nach Beurkundung)

Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, verschickt der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung an den Käufer.
Dann hat der Käufer in der Regel 7 bis 14 Tage Zeit, den Kaufpreis zu überweisen.

💡 Die Zahlung erfolgt meist direkt an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto, wenn besondere Bedingungen vereinbart wurden.


📘 5. Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch (ca. 8–12 Wochen nach Kaufpreiszahlung)

Nach Zahlung informiert der Notar das Grundbuchamt, dass die Umschreibung erfolgen kann.
Das Grundbuchamt trägt den Käufer als neuen Eigentümer ein – damit ist der Verkauf rechtlich abgeschlossen.

⏱ Dauer:
3–6 Wochen, abhängig vom Amtsaufkommen

Du willst wissen, wann dir ein Haus wirklich gehört? Lies hier weiter


🗓️ Überblick: Fristen im Immobilienverkauf

PhaseZeitrahmen (ca.)
NotarterminTag 0
Auflassungsvormerkung1–3 Wochen
Formalitäten & Freigaben3–6 Wochen
Fälligkeitsmitteilungca. Woche 6–8
Kaufpreiszahlunginnerhalb 1–2 Wochen
Eigentumsumschreibungbis Woche 12–16 (ab Notar)

💡 Wichtig: Diese Faktoren beeinflussen die Fristen

  • Auslastung des Grundbuchamts
  • Banklaufzeiten für Löschungen
  • zögerliche Behörden (z. B. bei Vorkaufsrecht)
  • Feiertage oder Urlaubszeiten
  • Zahlungsfähigkeit des Käufers

Gietmann Immobilien sorgt dafür, dass alle Unterlagen frühzeitig angefragt und koordiniert werden – damit der Verkauf nicht unnötig ins Stocken gerät.

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📌 Weitere Informationen


Fazit / Ausblick

Der Verkauf einer Immobilie braucht Struktur, Koordination und Geduld.
Wer die Fristen kennt und mit einem erfahrenen Partner zusammenarbeitet, kann realistisch planen und souverän verhandeln.
Gietmann Immobilien begleitet Eigentümer am Niederrhein transparent, effizient und zuverlässig – von der Vorbereitung bis zum Grundbuch.

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Foto Torsten Gietmann

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