Was tun, wenn der Käufer abspringt? Rechte & Tipps für Verkäufer

Der Käufer war begeistert, die Preisverhandlung abgeschlossen, der Notartermin vereinbart – und dann kommt plötzlich die Nachricht: „Wir treten vom Kauf zurück.“
Ein Schock für viele Eigentümer – und ein Problem, das immer häufiger auftritt. 2025 gilt: Der Immobilienkauf ist kein Selbstläufer mehr. Banken prüfen strenger, Käufer zögern häufiger. Aber: Als Verkäufer sind Sie dem nicht hilflos ausgeliefert.

Gietmann Immobilien zeigt, was Sie tun können, wenn der Käufer abspringt – und wie Sie sich vorab rechtlich und strategisch absichern.


⚠️ Wann ist ein Käufer wirklich gebunden?

Viele Eigentümer glauben, eine Kaufzusage per Mail, Telefon oder Handschlag sei verbindlich – das ist sie nicht.
In Deutschland ist ein Immobilienkauf erst mit notariellem Kaufvertrag rechtswirksam (§ 311b BGB).

👉 Heißt: Bis zur Unterschrift beim Notar kann der Käufer ohne rechtliche Konsequenzen abspringen.


🛑 Was sind typische Gründe für Rückzieher?

  • Finanzierung platzt (Bank lehnt ab oder Kaufpreis über Budget)
  • Bedenken wegen Zustand der Immobilie
  • emotionale Unsicherheit (z. B. in Erbengemeinschaften oder bei Ehepaaren)
  • Unzureichende Vorbereitung oder Überforderung des Käufers
  • verzögerter Notartermin – Käufer verliert Interesse oder findet andere Immobilie

🧾 Was können Verkäufer tun?

✅ 1. Verbindlichkeit früh herstellen: Reservierungsvereinbarung

Auch wenn kein rechtsgültiger Kaufvertrag vorliegt, kann eine Reservierungsvereinbarung Käufer zur Ernsthaftigkeit verpflichten.
Gietmann Immobilien nutzt auf Wunsch geprüfte Formulare, in denen Käufer z. B.

  • eine Reservierungsgebühr zahlen,
  • sich zur Zusammenarbeit mit Makler und Notar verpflichten,
  • klare Fristen zur Finanzierungsbestätigung akzeptieren.

Diese Vereinbarungen sind keine Garantie, aber ein psychologisch und organisatorisch wirksames Instrument, um Verbindlichkeit zu fördern.

✅ 2. Finanzierung vorab prüfen

Schon vor dem Notartermin sollte geprüft sein:

  • Ist eine Finanzierungsbestätigung vorhanden?
  • Hat der Käufer mit der Bank gesprochen?
  • Wie viel Eigenkapital liegt vor?

Gietmann Immobilien arbeitet mit Finanzierungsvermittlern und Banken zusammen, um bereits bei Interessenten frühzeitig echte Kaufkraft zu erkennen.

✅ 3. Notartermin zügig fixieren

Ein häufiger Fehler: Zu lange Verzögerung zwischen Zusage und Termin.
🔔 Empfehlung: Innerhalb von 7–14 Tagen nach Zusage den Notartermin fixieren.
So bleibt der Käufer im Prozess – und springt nicht ab.


⚖️ Was tun, wenn der Käufer abgesprungen ist?

➤ Noch vor Notartermin

➡️ Kein rechtlicher Anspruch – aber:

  • zügig neue Interessenten kontaktieren,
  • evtl. auf Wiedereinstieg des Käufers hoffen,
  • den Absprung professionell und sachlich dokumentieren.

➤ Nach Notartermin (aber vor Kaufpreiszahlung)

➡️ Jetzt ist der Käufer rechtlich gebunden. Kommt er seinen Pflichten nicht nach:

  • Verzugsanzeige durch Notar oder Anwalt,
  • Schadensersatzforderungen möglich (z. B. bei geplatztem Folgeprojekt),
  • ggf. gerichtliches Vorgehen, aber kostenintensiv.

Tipp: In solchen Fällen professionelle juristische Begleitung einbinden – Gietmann Immobilien kennt erfahrene Immobilienanwälte in der Region.


✅ Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer in Kevelaer sagt kurz vor Notartermin ab – Finanzierung gescheitert.
Gietmann Immobilien hatte frühzeitig Finanzierung prüfen lassen, Reservierung vereinbart und weitere Interessenten vorbereitet.
Ergebnis: Neuer Käufer in 10 Tagen gefunden, Notartermin 2 Wochen später – kein Zeitverlust für den Verkäufer.


Fazit / Ausblick

Wenn ein Käufer abspringt, ist das ärgerlich – aber kein Drama, wenn Sie gut vorbereitet sind. Wer klare Prozesse, Reservierung, Finanzierungscheck und zügige Abwicklung nutzt, minimiert Risiken deutlich.
Gietmann Immobilien schützt Verkäufer durch Struktur, Erfahrung und professionelle Käuferqualifizierung – für einen Verkauf, der hält, was er verspricht.

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Foto Torsten Gietmann

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