Der Käufer war begeistert, die Preisverhandlung abgeschlossen, der Notartermin vereinbart – und dann kommt plötzlich die Nachricht: „Wir treten vom Kauf zurück.“
Ein Schock für viele Eigentümer – und ein Problem, das immer häufiger auftritt. 2025 gilt: Der Immobilienkauf ist kein Selbstläufer mehr. Banken prüfen strenger, Käufer zögern häufiger. Aber: Als Verkäufer sind Sie dem nicht hilflos ausgeliefert.
Gietmann Immobilien zeigt, was Sie tun können, wenn der Käufer abspringt – und wie Sie sich vorab rechtlich und strategisch absichern.
⚠️ Wann ist ein Käufer wirklich gebunden?
Viele Eigentümer glauben, eine Kaufzusage per Mail, Telefon oder Handschlag sei verbindlich – das ist sie nicht.
In Deutschland ist ein Immobilienkauf erst mit notariellem Kaufvertrag rechtswirksam (§ 311b BGB).
👉 Heißt: Bis zur Unterschrift beim Notar kann der Käufer ohne rechtliche Konsequenzen abspringen.
🛑 Was sind typische Gründe für Rückzieher?
- Finanzierung platzt (Bank lehnt ab oder Kaufpreis über Budget)
- Bedenken wegen Zustand der Immobilie
- emotionale Unsicherheit (z. B. in Erbengemeinschaften oder bei Ehepaaren)
- Unzureichende Vorbereitung oder Überforderung des Käufers
- verzögerter Notartermin – Käufer verliert Interesse oder findet andere Immobilie
🧾 Was können Verkäufer tun?
✅ 1. Verbindlichkeit früh herstellen: Reservierungsvereinbarung
Auch wenn kein rechtsgültiger Kaufvertrag vorliegt, kann eine Reservierungsvereinbarung Käufer zur Ernsthaftigkeit verpflichten.
Gietmann Immobilien nutzt auf Wunsch geprüfte Formulare, in denen Käufer z. B.
- eine Reservierungsgebühr zahlen,
- sich zur Zusammenarbeit mit Makler und Notar verpflichten,
- klare Fristen zur Finanzierungsbestätigung akzeptieren.
Diese Vereinbarungen sind keine Garantie, aber ein psychologisch und organisatorisch wirksames Instrument, um Verbindlichkeit zu fördern.
✅ 2. Finanzierung vorab prüfen
Schon vor dem Notartermin sollte geprüft sein:
- Ist eine Finanzierungsbestätigung vorhanden?
- Hat der Käufer mit der Bank gesprochen?
- Wie viel Eigenkapital liegt vor?
Gietmann Immobilien arbeitet mit Finanzierungsvermittlern und Banken zusammen, um bereits bei Interessenten frühzeitig echte Kaufkraft zu erkennen.
✅ 3. Notartermin zügig fixieren
Ein häufiger Fehler: Zu lange Verzögerung zwischen Zusage und Termin.
🔔 Empfehlung: Innerhalb von 7–14 Tagen nach Zusage den Notartermin fixieren.
So bleibt der Käufer im Prozess – und springt nicht ab.
⚖️ Was tun, wenn der Käufer abgesprungen ist?
➤ Noch vor Notartermin
➡️ Kein rechtlicher Anspruch – aber:
- zügig neue Interessenten kontaktieren,
- evtl. auf Wiedereinstieg des Käufers hoffen,
- den Absprung professionell und sachlich dokumentieren.
➤ Nach Notartermin (aber vor Kaufpreiszahlung)
➡️ Jetzt ist der Käufer rechtlich gebunden. Kommt er seinen Pflichten nicht nach:
- Verzugsanzeige durch Notar oder Anwalt,
- Schadensersatzforderungen möglich (z. B. bei geplatztem Folgeprojekt),
- ggf. gerichtliches Vorgehen, aber kostenintensiv.
Tipp: In solchen Fällen professionelle juristische Begleitung einbinden – Gietmann Immobilien kennt erfahrene Immobilienanwälte in der Region.
✅ Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer in Kevelaer sagt kurz vor Notartermin ab – Finanzierung gescheitert.
Gietmann Immobilien hatte frühzeitig Finanzierung prüfen lassen, Reservierung vereinbart und weitere Interessenten vorbereitet.
Ergebnis: Neuer Käufer in 10 Tagen gefunden, Notartermin 2 Wochen später – kein Zeitverlust für den Verkäufer.
Fazit / Ausblick
Wenn ein Käufer abspringt, ist das ärgerlich – aber kein Drama, wenn Sie gut vorbereitet sind. Wer klare Prozesse, Reservierung, Finanzierungscheck und zügige Abwicklung nutzt, minimiert Risiken deutlich.
Gietmann Immobilien schützt Verkäufer durch Struktur, Erfahrung und professionelle Käuferqualifizierung – für einen Verkauf, der hält, was er verspricht.