Was macht der Notar – und wann wird der Hauskauf wirklich verbindlich?

Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens – und zugleich voller Unsicherheiten: Wann ist der Vertrag gültig? Wer kümmert sich um die rechtlichen Dinge? Muss ich sofort zahlen?Genau hier kommt eine zentrale Person ins Spiel: der Notar.

Doch was macht der Notar eigentlich genau – und wann wird der Hauskauf rechtsverbindlichGietmann Immobilienerklärt den Ablauf verständlich und zeigt, worauf Käufer am Niederrhein (z. B. in Kevelaer, Geldern oder Xanten) achten sollten.


🧑‍⚖️ Warum ist der Notar gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland muss jeder Immobilienkauf notariell beurkundet werden, damit er rechtlich wirksam ist (§ 311b BGB). Der Notar ist dabei neutraler Rechtsorganisator – er schützt beide Seiten vor rechtlichen Nachteilen, erklärt Inhalte und sorgt für eine sichere Abwicklung des Kaufs.


🗂 Der Ablauf – Schritt für Schritt:

1. Entwurf des Kaufvertrags

Sobald sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben (z. B. über Preis, Übergabe, Mängel), lässt Gietmann Immobilien über einen kooperierenden Notar den Kaufvertragsentwurf erstellen.
✅ Der Käufer erhält ihn mindestens 14 Tage vor dem Notartermin – zur Prüfung.

2. Notartermin & Beurkundung

Beim Termin wird der Vertrag komplett vorgelesen (Pflicht!), vom Notar erklärt und anschließend von beiden Seiten unterzeichnet.
📌 Ab diesem Moment ist der Vertrag rechtsverbindlich.
Ein Rücktritt ist nur noch unter besonderen Bedingungen (z. B. Finanzierungsproblem mit Rücktrittsklausel) möglich.

3. Eintrag der Auflassungsvormerkung

Der Notar veranlasst die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch – sie sichert den Käufer gegen Zwischenverkäufe oder Belastungen ab.

4. Fälligkeitsmitteilung

Sobald alle Bedingungen erfüllt sind (z. B. Lastenfreistellung, Genehmigungen), erhält der Käufer vom Notar eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Erst dann muss der Kaufpreis bezahlt werden.

5. Übergabe & Eigentumsumschreibung

Nach Zahlung erfolgt die Übergabe (oft mit Gietmann Immobilien vor Ort), danach beantragt der Notar die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch – das dauert meist 4–10 Wochen.


📌 Wichtig für Käufer:

  • Vor der Beurkundung kann jederzeit zurückgetreten werden – nach der Unterschrift nicht mehr (außer mit vertraglich vereinbartem Rücktrittsrecht).
  • Der Notar ist nicht Berater im Sinne einer Partei, sondern neutral. Fragen zur Finanzierung, Steuern oder Mängeln sollten vorab mit Makler oder Berater geklärt werden.
  • Die Notarkosten zahlt in der Regel der Käufer – sie liegen bei ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises.

🤝 Rolle von Gietmann Immobilien

Als regional erfahrener Makler begleitet Gietmann Immobilien den kompletten Prozess – von der Vorbereitung des Kaufvertrags bis zur Übergabe. Wir:

  • stimmen den Vertragsentwurf mit beiden Seiten ab,
  • beraten vor dem Notartermin zu Inhalten & Fallstricken,
  • koordinieren alle Unterlagen mit dem Notariat,
  • begleiten Käufer (wenn gewünscht) zum Termin.

Unser Ziel: Transparenz, Sicherheit und Sorglosigkeit für Käufer und Verkäufer.


Fazit / Ausblick

Der Notar spielt eine zentrale Rolle im Immobilienverkauf – als neutraler Mittler zwischen Recht, Klarheit und Sicherheit. Verbindlich wird der Kauf mit der Unterschrift beim Notar – alles vorher ist nur Absicht. Gietmann Immobilien sorgt dafür, dass Käufer gut vorbereitet, sicher begleitet und ohne Unsicherheiten zum Notartermin gehen – mit Vertrauen in jeden Schritt.

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