Viele Immobilienkäufer glauben, sie sind Eigentümer, sobald der Notarvertrag unterschrieben ist – doch das ist ein Irrtum.
Rechtlich gesehen gehört ihnen die Immobilie erst nach der Auflassung und dem Eintrag ins Grundbuch. Dieser oft übersehene Schritt ist entscheidend – und schützt Käufer wie Verkäufer.
Gietmann Immobilien erklärt, was die Auflassung genau ist, wie sie abläuft – und warum sie ein unverzichtbarer Teil des Eigentumsübergangs ist.
📜 1. Was bedeutet „Auflassung“?
Die Auflassung ist die formale Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Eigentumsübertragung einer Immobilie – sie wird notariell erklärt und beurkundet.
Juristisch geregelt ist sie in § 925 BGB. Ohne sie kann kein Eigentumsübergang im Grundbuch erfolgen – selbst wenn ein Kaufvertrag unterschrieben wurde.
👉 Kurz gesagt:
Der Kaufvertrag ist die Absichtserklärung – die Auflassung ist die Umsetzung.
🧾 2. Wann und wie findet die Auflassung statt?
Die Auflassung erfolgt meist im Rahmen des Notartermins, zusammen mit dem Kaufvertrag.
Der Notar verliest die Vereinbarung und erklärt die Einigung – beide Parteien unterschreiben.
Danach beantragt der Notar die Grundbuchumschreibung – sobald:
- der Kaufpreis gezahlt wurde
- alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Löschung von Lasten, Genehmigungen)
Zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintrag vergehen in der Regel 4–10 Wochen.
📑 3. Was ist die Auflassungsvormerkung?
Bereits nach Vertragsunterzeichnung wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen – sie sichert den Käufer ab.
Vorteil:
- Verkäufer kann das Objekt nicht mehr an Dritte verkaufen
- schützt vor Gläubigern oder neuen Eintragungen
- gibt Banken Sicherheit für die Finanzierung
Erst mit Zahlung und Auflassung wird aus der Vormerkung der endgültige Eigentumseintrag.
🧠 4. Warum ist die Auflassung so wichtig?
Ohne Auflassung…
- kann der Käufer nicht ins Grundbuch eingetragen werden
- bleibt der Verkäufer rechtlich Eigentümer
- kann keine steuerliche Abwicklung stattfinden
- besteht rechtlich keine Eigentümerstellung – trotz Zahlung
Deshalb: Die Auflassung ist der zentrale Schritt, der das Eigentum rechtsgültig überträgt.
🏡 Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer in Xanten unterschreibt den Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung.
Nach Zahlung des Kaufpreises prüft der Notar alle Bedingungen (z. B. Löschungen, Zustimmung der Eigentümergemeinschaft).
Anschließend erfolgt die Auflassung mit finaler Eintragung ins Grundbuch.
→ Nach rund 6 Wochen: Der Käufer ist offiziell Eigentümer.
✅ Checkliste für Käufer
- ✔ Notartermin: Auflassung im Vertrag prüfen
- ✔ Auflassungsvormerkung eintragen lassen
- ✔ Kaufpreis nur nach Fälligkeitsmitteilung zahlen
- ✔ Notar informiert, sobald alle Bedingungen erfüllt sind
- ✔ Eigentum geht erst mit Grundbuchumschreibung über
🤝 Rolle von Gietmann Immobilien
- Erläutert den Ablauf klar und verständlich
- Klärt vorab offene Punkte mit Notar & Käufer
- Begleitet den gesamten Prozess bis zur finalen Eigentumsumschreibung
- Sorgt für sicheren und transparenten Übergang
Fazit / Ausblick
Die Auflassung ist mehr als nur ein formeller Akt – sie ist das rechtliche Herzstück der Eigentumsübertragung. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte diesen Schritt verstehen und absichern lassen.
Gietmann Immobilien begleitet Käufer und Verkäufer bis zur letzten Unterschrift im Grundbuch – für einen rechtssicheren, stressfreien Eigentumswechsel.