Was heißt „lastenfrei übergeben“ beim Immobilienverkauf?
Gietmann Immobilien erklärt, was „lastenfrei“ im Kaufvertrag bedeutet, welche Lasten dazugehören – und worauf Verkäufer beim Verkauf achten müssen.
🧭 Ein kleiner Satz mit großer Bedeutung
In nahezu jedem Immobilienkaufvertrag steht, dass das Objekt „lastenfrei übergeben“ wird.
Doch was bedeutet das eigentlich genau? Welche rechtlichen Folgen hat dieser Begriff – und was müssen Eigentümer beachten, um ihn auch wirklich umzusetzen?
Gietmann Immobilien erklärt dir, was sich hinter dem Begriff „lastenfrei“ verbirgt, welche Vorbereitungen nötig sind – und warum das Thema vor dem Notartermin geklärt sein sollte.
⚖️ 1. Was bedeutet „lastenfrei“ im juristischen Sinne?
„Lastenfrei übergeben“ heißt, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung frei von Belastungen im Grundbuch ist – insbesondere:
- Grundschulden & Hypotheken (zur Absicherung von Darlehen)
- Nießbrauchrechte oder Wohnrechte
- Dienstbarkeiten, z. B. Wegerechte, Leitungsrechte
- Reallasten oder sonstige Eintragungen in Abt. II oder III des Grundbuchs
💡 Ausnahme: öffentlich-rechtliche Lasten wie Denkmalschutz oder Baulasten bleiben bestehen – sie gelten nicht als „löschbar“.
🏦 2. Typische „Lasten“, die vorher gelöscht werden müssen
- Nicht mehr genutzte Grundschulden bei abbezahltem Kredit
- Nießbrauchrechte, z. B. für Eltern, wenn sie nicht mehr bestehen
- eingetragene Wohnrechte, die nicht mehr genutzt werden
- private Dienstbarkeiten, etwa für Nachbarn oder Voreigentümer
Wenn solche Einträge nicht mehr relevant sind, müssen sie vor Übergabe gelöscht werden – sonst kann der Käufer den Vertrag anfechten oder den Kaufpreis mindern.
Mehr zu rechtlichen Fragen vor dem Verkauf findest du hier
🧾 3. Wie funktioniert die Lastenfreistellung?
In der Regel läuft die Lastenfreistellung in mehreren Schritten:
- Grundbuchauszug prüfen (Abteilungen II & III)
- Eintragung identifizieren – was ist noch gültig, was veraltet?
- Bei Grundschulden: Löschungsbewilligung bei der Bank einholen
- Bei Rechten Dritter: Zustimmung zur Löschung einholen
- Notartermin zur Löschung vereinbaren
💡 Diese Schritte sollten vor dem Notartermin zum Verkauf geklärt sein, um keine Verzögerungen zu riskieren.
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🧠 4. Was passiert, wenn Lasten bestehen bleiben sollen?
Manchmal wünschen Käufer z. B. den Erhalt einer bestehenden Grundschuld zur Weiterverwendung (z. B. bei Finanzierung). Dann wird im Kaufvertrag geregelt:
- welche Last bestehen bleibt
- dass der Käufer sie übernimmt
- und ob der Kaufpreis entsprechend angepasst wird
Wichtig: Diese Ausnahmen müssen klar und notariell geregelt werden – sonst kann es zu Streit oder Rückabwicklung kommen.
💡 5. Tipp für Verkäufer: Frühzeitig Klarheit schaffen
- Lass dir einen aktuellen Grundbuchauszug besorgen
- Prüfe alle Eintragungen mit dem Makler oder Notar
- Beantrage Löschungen rechtzeitig – Banken benötigen oft 1–2 Wochen
- Kommuniziere offen mit potenziellen Käufern über bestehende Rechte
So läuft der Verkauf mit Gietmann Immobilien ab – Schritt für Schritt
📌 Weitere Infos & Links
- Kontakt für Grundbuch-Check & Beratung
- Ratgeber zu Nießbrauch, Wohnrecht & Co
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Fazit / Ausblick
„Lastenfrei übergeben“ klingt einfach – hat aber wichtige rechtliche Auswirkungen.
Für Verkäufer ist es entscheidend, sich rechtzeitig um Löschungen zu kümmern, um einen reibungslosen, rechtssicheren Verkauf zu gewährleisten.
Gietmann Immobilien begleitet dich dabei vom Grundbuchauszug bis zur Übergabe – zuverlässig, regional und erfahren.