Ein Haus geerbt – aber nicht allein. Das ist in Deutschland die Regel, nicht die Ausnahme. Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Und sobald ein Verkauf der Immobilie im Raum steht, wird es schnell komplex. Denn: Alle Miterben müssen zustimmen.
Gietmann Immobilien begleitet regelmäßig Familien am Niederrhein – z. B. in Kevelaer, Xanten oder Rheinberg –, bei denen genau diese Situation eintritt:
„Wir haben das Elternhaus geerbt – was jetzt? Können wir es verkaufen? Und was, wenn sich jemand querstellt?“
👨👩👧👦 Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben – z. B. Geschwister, Kinder oder Enkel. Die Immobilie gehört dann nicht anteilig einzelnen Personen, sondern allen gemeinsam – als Gesamthandsgemeinschaft.
Das bedeutet:
- Niemand darf ohne Zustimmung der anderen verkaufen oder vermieten.
- Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden.
- Kosten (z. B. Sanierung, Grundsteuer) treffen alle Erben gemeinsam.
🏚 Wann wird verkauft – und warum?
Ein Verkauf aus der Erbengemeinschaft kommt oft dann in Frage, wenn:
- keiner der Erben selbst einzieht,
- die Immobilie sanierungsbedürftig oder zu groß ist,
- die Erben schnell Liquidität benötigen,
- sich Konflikte abzeichnen oder keine einvernehmliche Nutzung möglich ist.
In vielen Fällen ist der Verkauf die einfachste und fairste Lösung – insbesondere, wenn ein Erbe „ausbezahlt“ werden soll und keiner die Immobilie allein übernehmen kann oder möchte.
🧾 Voraussetzungen für den Verkauf
- Grundbuchänderung
Die Erbengemeinschaft muss zunächst im Grundbuch eingetragen werden. Dafür reicht in der Regel ein Erbscheinoder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. - Einstimmige Entscheidung
Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen – auch dem Preis, dem Käufer und dem Notartermin. - Bevollmächtigung
Eine Person kann mit notarieller Vollmacht handeln – sinnvoll für zügige Abläufe, besonders bei weiter entfernt wohnenden Erben. - Bewertung und Marktstrategie
Ein neutraler Marktwert ist essenziell, um Streit zu vermeiden. Gietmann Immobilien erstellt Gutachten und berät bei Verkaufspreis und Vermarktung – objektiv, nachvollziehbar und transparent.
🤝 Was tun bei Uneinigkeit?
Wenn ein Miterbe nicht verkaufen will, kann das zur Blockade führen. Mögliche Lösungen:
- Auszahlung: Die übrigen Erben übernehmen den Anteil gegen Auszahlung (ggf. mit Finanzierungsberatung).
- Teilungsversteigerung: Letzter Ausweg – jeder Miterbe kann beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen. Das Verfahren ist langwierig, emotional belastend und führt oft zu geringeren Erlösen.
Tipp: Frühzeitig professionell moderieren lassen – Gietmann Immobilien vermittelt zwischen Erben, klärt Erwartungen und führt sachliche Gespräche mit Blick auf eine gemeinsame Lösung.
✅ Beispiel aus der Praxis
Drei Geschwister erben ein Haus in Alpen. Zwei wohnen weit entfernt, einer will verkaufen, einer vermieten, einer unentschlossen. Nach Bewertung (Marktwert: 290.000 €) und Beratung mit Gietmann Immobilien entschließen sich alle zum Verkauf. Binnen 6 Wochen ist ein Käufer gefunden – Streit bleibt aus, weil Fakten vor Emotionen gestellt wurden.
Fazit / Ausblick
Ein Immobilienverkauf aus einer Erbengemeinschaft ist möglich – aber nur mit Einigkeit, Struktur und Fachwissen. Wer rechtzeitig klare Rollen, Zuständigkeiten und ein gemeinsames Ziel definiert, verhindert Konflikte und erreicht ein gutes Ergebnis. Gietmann Immobilien begleitet Erbengemeinschaften diskret, sachlich und verbindlich – vom ersten Gespräch bis zur notariellen Beurkundung.