Steuervorteile bei Sanierung denkmalgeschützter Immobilien – was Eigentümer wissen sollten

Eine denkmalgeschĂĽtzte Immobilie ist besonders – in Optik, Substanz und oft auch in der Finanzierung. Wer sie sanieren möchte, muss sich an Auflagen halten. Aber: Der Aufwand wird steuerlich belohnt. Ob Selbstnutzer oder Vermieter – die Kosten fĂĽr Sanierung und Erhalt lassen sich absetzen.

Gietmann Immobilien erklärt, welche Steuervorteile 2025 fĂĽr Denkmalimmobilien gelten, wie Sie diese nutzen – und warum es sich lohnt, bei Denkmälern genauer hinzuschauen.


đź§ľ 1. Welche Kosten sind absetzbar?

Grundsätzlich können denkmalbedingte Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden – also alle MaĂźnahmen, die mit Zustimmung der Denkmalbehörde erfolgen und dem Erhalt dienen.

Dazu zählen z. B.:

  • Sanierung von Dach, Fassade, Fenstern
  • Restaurierung von historischen Bauelementen
  • energetische Verbesserungen, sofern mit Denkmalschutz vereinbar
  • Reparatur von Statik, Mauerwerk, Putz, Treppenhäusern
  • MaĂźnahmen zur Nutzungsfähigkeit (z. B. Elektro, Heizung, Sanitär)

👉 Wichtig: Die Kosten mĂĽssen nachweislich vom Denkmalamt anerkannt sein!


👥 2. Wer profitiert – Selbstnutzer und Vermieter

âś… FĂĽr Selbstnutzer

(§ 10f EStG – Einkommensteuergesetz)

  • 9 % der Sanierungskosten pro Jahr in den ersten 8 Jahren,
  • danach 7 % jährlich in den folgenden 4 Jahren
  • insgesamt 100 % der Sanierungskosten ĂĽber 12 Jahre

âś… FĂĽr Vermieter / Kapitalanleger

(§ 7i EStG)

  • 8 Jahre je 9 % + 4 Jahre je 7 % = ebenfalls 100 %
  • zusätzlich: normale Abschreibung auf Gebäudewert (2 %/Jahr)

👉 Damit kann sich ein Kaufpreisanteil von bis zu 80 % in vielen Fällen steuerlich abbilden lassen.


đź“‹ Beispielrechnung (fĂĽr Selbstnutzer)

Kaufpreis: 400.000 €
Davon Sanierungsanteil (denkmalrelevant): 200.000 €

→ Abschreibbar:

  • Jahr 1–8: 18.000 € pro Jahr
  • Jahr 9–12: 14.000 € pro Jahr
    → Gesamt: 200.000 € steuerlich geltend gemacht

⚠️ 3. Voraussetzungen für die steuerliche Förderung

âś… Immobilie steht offiziell unter Denkmalschutz (Eintrag in Denkmalliste)
âś… Sanierung erfolgt denkmalgerecht mit Genehmigung
âś… Schriftliche Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde
âś… Getrennte Ausweisung der Sanierungskosten durch Architekt oder Fachplaner
âś… Eigennutzung oder Vermietung ist dauerhaft vorgesehen (kein kurzfristiger Verkauf)


🏛 4. Was ist nicht absetzbar?

  • Neubauten oder nicht genehmigte Anbauten
  • MaĂźnahmen ohne RĂĽcksprache mit Denkmalamt
  • Kaufpreis fĂĽr das GrundstĂĽck oder den Altbau selbst (nur die Sanierung zählt)
  • LuxusmaĂźnahmen (z. B. Whirlpool, High-End-KĂĽche), sofern nicht denkmalbedingt

🤝 Wie unterstützt Gietmann Immobilien?

  • Beratung zu steuerlicher Strukturierung mit Fachpartnern
  • Vermittlung zu Steuerberatern mit Erfahrung im Denkmalsektor
  • Begleitung bei Kommunikation mit dem Denkmalamt
  • Käuferaufklärung ĂĽber Vorteile – im ExposĂ© und beim Besichtigungstermin
  • Verkauf mit klarer Trennung von Sanierungskosten & Gebäudewert fĂĽr steuerliche Nutzung

âś… Beispiel aus der Praxis

Ein Kapitalanleger kauft ein Denkmalhaus in Kevelaer mit 6 Wohneinheiten.
→ 65 % der Gesamtkosten entfallen auf denkmalbedingte Sanierung.
→ Steuerersparnis über 12 Jahre: über 180.000 € –
→ Plus: zusätzliche Mieteinnahmen, Wertsteigerung, Nachfrage durch “Wohnen mit Charakter”.


Fazit / Ausblick

DenkmalgeschĂĽtzte Immobilien sind nicht nur schön – sondern auch steuerlich attraktiv. Wer mit Planung, Genehmigung und Fachwissen saniert, wird vom Staat belohnt.
Gietmann Immobilien berät EigentĂĽmer und Käufer zu allen Aspekten der Denkmalförderung – mit dem Ziel: Wert erhalten, Vorteile nutzen, richtig verkaufen.

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