Der Kaufvertrag ist das Herzstück jeder Immobilienübertragung – und gleichzeitig ein jurisches Minenfeld, wenn man ihn ungeprüft unterschreibt. Käufer und Verkäufer sollten deshalb den Vertragsentwurf genau lesen, verstehen und klären, bevor sie zum Notartermin gehen.
Gietmann Immobilien zeigt, worauf Sie achten müssen, wie Sie den Entwurf richtig prüfen – und was vor der Unterschrift noch geändert werden kann.
🧑⚖️ Wann erhalten Käufer und Verkäufer den Vertragsentwurf?
Laut Gesetz (§17 BeurkG) muss der Notar dem Käufer den Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vor dem Terminzusenden – bei Verbraucherverträgen sogar verpflichtend.
✅ Das gibt beiden Seiten ausreichend Zeit zur Prüfung, Rückfrage und Korrektur.
🧐 Was sollte man im Kaufvertrag genau prüfen?
🔹 1. Kaufpreis & Zahlungsbedingungen
- Stimmt der Betrag genau mit der Absprache überein?
- Wann wird er fällig? (i. d. R. nach Fälligkeitsmitteilung durch Notar)
- Wie wird gezahlt? (direkt oder über Notaranderkonto?)
🔹 2. Übergabetermin & Besitzübergang
- Wann geht die Immobilie in Ihren Besitz über?
- Ab wann zahlen Sie Grundsteuer, Versicherung, Verbrauchskosten?
- Gibt es ein fixes Datum oder flexible Regelung („nach Zahlung“)?
🔹 3. Haftung & Gewährleistung
- Meist „gekauft wie besichtigt“ – aber: Gibt es Ausschluss von Mängelhaftung?
- Gibt es Zusicherungen (z. B. keine versteckten Schäden, kein Schimmel, trockener Keller)?
- Wie sind eventuelle Altlasten oder bestehende Mietverhältnisse geregelt?
🔹 4. Inventar & Zubehör
- Bleiben Küche, Einbauten, Gartengeräte, Markisen etc. im Haus?
- Ist das im Vertrag klar aufgeführt und bewertet?
🔹 5. Belastungen im Grundbuch
- Welche Eintragungen bestehen noch? (z. B. Grundschulden, Wegerechte, Wohnrechte)
- Werden sie gelöscht oder übernommen?
- Gibt es Löschungsbewilligungen?
📘 Was viele nicht wissen:
Der Kaufvertrag ist nicht „in Stein gemeißelt“, sobald er beim Notar liegt.
Vor der Beurkundung können Sie:
- Änderungswünsche mitteilen
- Fehler korrigieren lassen
- Klauseln konkretisieren
- Rückfragen stellen – auch mehrfach
Gietmann Immobilien prüft mit Ihnen gemeinsam den Entwurf und klärt jurische Unklarheiten im Vorfeld – damit Sie nicht blind unterschreiben, sondern informiert entscheiden.
✅ Beispiele für typische Fallen:
- Übergabe soll nach „vollständiger Zahlung“ erfolgen – aber was ist bei Teilverzögerung?
- Eine alte Grundschuld ist nicht geklärt – und blockiert den Eigentumsübergang.
- Inventar wird mündlich besprochen, aber nicht im Vertrag genannt – nachher fehlen wichtige Einbauten.
- Rücktrittsrecht bei Finanzierung ist nicht geregelt – Käufer bleibt auf Notarkosten sitzen.
🤝 Unsere Empfehlung
Vor der Unterschrift gilt: lesen – fragen – klären – anpassen.
Verlassen Sie sich nicht allein auf den Notar. Dieser ist neutral, erklärt Inhalte, aber nicht im Sinne einer Partei beratend tätig.
Gietmann Immobilien hilft Ihnen:
- den Vertrag zu verstehen
- Ihre Interessen durchzusetzen
- Stolperfallen zu erkennen
- rechtzeitig Änderungsbedarf zu kommunizieren
Fazit / Ausblick
Der Immobilienkaufvertrag ist bindend – und sollte nicht unbesehen unterschrieben werden. Wer den Entwurf gründlich prüft, Missverständnisse klärt und Fachleute einbindet, vermeidet teure Fehler. Gietmann Immobilien begleitet Sie durch diesen Schritt – damit der Notartermin keine Überraschungen, sondern Klarheit bringt.