Sie haben den Kaufvertrag unterschrieben – Glückwunsch! Doch Moment: Sind Sie jetzt wirklich schon Eigentümer der Immobilie?
Die Antwort lautet: Noch nicht. Der Weg vom Notartermin bis zur endgültigen Eigentumsübertragung dauert in der Regel mehrere Wochen – manchmal auch länger. Viele Käufer sind überrascht, wie komplex und zeitlich gestaffeltdieser Prozess ist.
Gietmann Immobilien erklärt, was zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintrag geschieht – und wann genau das Haus rechtlich wirklich Ihnen gehört.
📑 1. Beurkundung beim Notar – der erste Schritt
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar ist der Kauf rechtsverbindlich.
Aber: Sie sind noch nicht Eigentümer im juristischen Sinne – der steht weiterhin im Grundbuch. Ab diesem Moment laufen jedoch die Vorbereitungen für den Eigentumswechsel an.
📘 2. Auflassungsvormerkung im Grundbuch
Unmittelbar nach dem Notartermin beantragt der Notar die sogenannte Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt.
🔒 Sie sichert Ihren Anspruch auf Eigentum – kein anderer kann die Immobilie zwischenzeitlich kaufen, belasten oder übernehmen.
Die Vormerkung steht nicht für Eigentum, aber für das exklusive Recht auf Eigentum.
💰 3. Zahlungsaufforderung vom Notar
Parallel prüft der Notar:
- Ist die Immobilie lastenfrei (z. B. keine alten Grundschulden)?
- Liegen Genehmigungen (z. B. Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde) vor?
- Gibt es Zahlungsbedingungen oder Fristen?
Sobald alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Fälligkeitsmitteilung. Erst jetzt sind Sie verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen – meist innerhalb von 10–14 Tagen.
🔐 4. Kaufpreiszahlung & Übergabe
Nach Zahlung des Kaufpreises (meist an ein Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer) erfolgt die Übergabe der Immobilie.
🔑 Das Haus wird Ihnen physisch übergeben, meist inkl. Zählerständen, Schlüssel, Versicherungsunterlagen.
Ab jetzt zahlen Sie Grundsteuer, Versicherung und laufende Kosten.
📌 Wichtig: Sie sind jetzt „wirtschaftlicher Eigentümer“, aber noch nicht im Grundbuch eingetragen.
🏛 5. Eintragung als Eigentümer im Grundbuch
Der Notar beantragt nun die endgültige Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt.
Das kann – je nach Amtsauslastung – 4 bis 10 Wochen dauern.
Erst mit dieser Eintragung sind Sie auch juristischer Eigentümer im vollen Sinne.
Sie erhalten dann eine offizielle Mitteilung vom Grundbuchamt – der sogenannte „Eigentumsnachweis“.
✅ Zusammengefasst: Wann gehört das Haus wirklich mir?
Zeitpunkt | Bedeutung |
---|---|
🖋 Notartermin | Vertraglich gebunden – aber kein Eigentum |
🔒 Vormerkung | Anspruch gesichert – aber kein Eigentum |
💰 Kaufpreiszahlung | Übergabe erfolgt – wirtschaftliches Eigentum |
🏛 Grundbucheintrag | Jetzt sind Sie rechtlich Eigentümer |
🧾 Was macht Gietmann Immobilien für Sie?
Wir begleiten Sie über den gesamten Prozess hinweg – nicht nur bis zur Vertragsunterschrift. Unser Service umfasst:
- Koordination mit dem Notar
- Prüfung aller Unterlagen
- Kommunikation mit Verkäufern & Ämtern
- Unterstützung bei Übergabe & Zahlung
- Aufklärung über Eigentumsstatus & Pflichten
So wissen Sie immer, wo Sie stehen und was als Nächstes passiert.
Fazit / Ausblick
Der Weg zum Eigentum ist ein klar strukturierter, aber oft missverstandener Prozess. Eigentümer sind Sie nicht mit der Unterschrift, sondern erst mit dem Grundbucheintrag. Gietmann Immobilien sorgt dafür, dass dieser Weg für Sie sicher, nachvollziehbar und reibungslos verläuft – Schritt für Schritt bis zur echten Schlüsselübergabe im Grundbuch.