Stuckfassade, Originalfenster, historischer Grundriss – eine Denkmalimmobilie ist oft ein echtes Juwel. Doch beim Verkauf gelten besondere Regeln:
Was ist erlaubt? Was muss erhalten bleiben? Wer darf umbauen – und wie wirkt sich das auf den Preis aus?
Gietmann Immobilien zeigt, worauf Sie beim Verkauf eines denkmalgeschützten Hauses achten müssen, welche Chancen der Status bietet – und wie Sie Käufer richtig informieren.
🧱 1. Was gilt als Denkmal?
Eine Immobilie steht unter Denkmalschutz, wenn sie laut Denkmalschutzgesetz des Landes aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen erhaltenswert ist.
In NRW (also auch für Kevelaer, Geldern, Xanten) gilt:
Die Unterschutzstellung erfolgt durch Eintragung in die Denkmalliste der Kommune.
👉 Ob ein Gebäude geschützt ist, kann beim städtischen Denkmalamt oder Bauamt abgefragt werden.
🧾 2. Was bedeutet der Denkmalschutz für den Verkauf?
✅ Vorteile:
- Charakter & Geschichte: Viele Käufer suchen bewusst nach einzigartigen Altbauten.
- Steuervorteile bei Sanierung für Eigennutzer & Kapitalanleger (§§ 7h, 10f EStG)
- Öffentliche Förderungen für denkmalgerechte Modernisierungen
- Häufig attraktive Innenstadt- oder Altstadtlagen
⚠️ Herausforderungen:
- Genehmigungspflicht bei fast allen baulichen Maßnahmen
- Kein freier Umbau (z. B. Fenster, Fassade, Dach, Türen)
- Höhere Sanierungskosten
- Erhaltungsverpflichtung durch Käufer
📘 3. Welche Unterlagen sind beim Verkauf nötig?
Beim Verkauf einer Denkmalimmobilie sollten Eigentümer bereitstellen:
- Bescheid zur Denkmaleigenschaft / Auszug aus der Denkmalliste
- Pläne & Fotos voriger Sanierungen
- Baugenehmigungen oder Denkmalpflegezustimmungen
- Kontakt zum zuständigen Denkmalamt (ggf. Ansprechpartner benennen)
- Energieausweis (vereinfachte Anforderungen bei Denkmälern)
Tipp: Je transparenter die Infos, desto höher das Vertrauen potenzieller Käufer.
🧠 4. Wie wirkt sich der Denkmalschutz auf den Wert aus?
- Erhaltener Originalzustand & gepflegte Substanz können den Wert erhöhen
- Ungepflegte oder unsanierte Gebäude mit vielen Auflagen können Käufer abschrecken
- Marktwert hängt stark vom Zustand, Lage und möglicher Nutzung ab
Gietmann Immobilien erstellt individuelle Bewertungen für Denkmalimmobilien – unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren und Marktpreise in der Region.
🛠 5. Was dürfen Käufer – und was nicht?
- Käufer dürfen meist nur nach vorheriger Genehmigung sanieren, umbauen oder modernisieren
- Auch vermeintlich einfache Maßnahmen wie Fensterwechsel oder Dachisolierung sind anmelde- oder genehmigungspflichtig
- Bei Missachtung drohen Bußgelder oder Rückbauverfügungen
Deshalb: Käufer brauchen Klarheit und ehrliche Beratung – auch hier unterstützt Gietmann Immobilien durch Vorbereitung und Abstimmung mit der Denkmalpflege.
✅ Beispiel aus der Praxis
Ein Altbau in Geldern (Baujahr 1902) steht unter Denkmalschutz (Fassade, Dach, Treppenhaus).
Der Eigentümer möchte verkaufen, hat aber nur alte Unterlagen.
Gietmann Immobilien klärt mit dem Denkmalamt den Status, organisiert eine Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit und bereitet ein hochwertiges Exposé mit Fokus auf die Chancen statt Einschränkungen vor.
→ Ergebnis: Käufer mit Interesse an Denkmalförderung & Charme findet sich binnen 6 Wochen.
Fazit / Ausblick
Eine Denkmalschutzimmobilie ist kein Problemfall – sondern ein Spezialfall. Wer die Auflagen kennt, die Vorteile hervorhebt und potenzielle Käufer gut informiert, verkauft erfolgreich und rechtssicher.
Gietmann Immobilien begleitet Eigentümer und Käufer mit Erfahrung, Marktkenntnis und dem richtigen Fingerspitzengefühl – gerade bei besonderen Objekten mit Geschichte.