Vorbereitung auf den Notartermin für Erben – was Sie vor dem Verkauf wissen und klären müssen

Sie haben eine Immobilie geerbt – und möchten sie verkaufen. Sobald ein Käufer gefunden ist, steht der nächste große Schritt an: der Notartermin. Für viele Erben ist das der Moment, in dem aus einer persönlichen Angelegenheit ein rechtlich bindender Vorgang wird.

Doch keine Sorge: Mit der richtigen Vorbereitung verläuft der Notartermin klar, sicher und reibungslosGietmann Immobilien erklärt, worauf Sie als Erbe achten müssen – und welche Unterlagen und Entscheidungen vor dem Termin geklärt sein sollten.


🧑‍⚖️ Warum ist der Notar nötig?

In Deutschland muss jeder Immobilienverkauf notariell beurkundet werden – das gilt natürlich auch für Erben. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, erklärt rechtliche Inhalte und sorgt dafür, dass der Eigentumsübergang rechtlich und grundbuchrechtlich korrekt abläuft.


🗂 Was müssen Erben vor dem Notartermin klären?

✅ 1. Erbschein oder notarielles Testament vorlegen

Damit der Verkauf rechtsgültig vorbereitet werden kann, muss nachgewiesen sein, wer Erbe ist.
Benötigt werden:

  • Erbschein (ausgestellt vom Nachlassgericht), oder
  • notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll

Ohne eines dieser Dokumente kann kein Verkauf stattfinden – auch wenn Sie im Haus wohnen.

✅ 2. Grundbuch abgleichen

Erben stehen nach Annahme der Erbschaft noch nicht automatisch im Grundbuch. Für den Verkauf genügt aber die Vorlage des Erbscheins. Dennoch: Die tatsächliche Grundbuchänderung kann parallel oder später beantragt werden – je nach Absprache mit dem Notar.

Gietmann Immobilien prüft für Sie vorab den aktuellen Grundbuchstand – inklusive Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte).

✅ 3. Klärung mit allen Miterben

Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben gemeinsam dem Verkauf zustimmen und beim Notar unterzeichnen – oder eine notarielle Vollmacht erteilen. Ohne Einigkeit verzögert sich der Verkauf.

Wichtig: Auch die Verteilung des Verkaufserlöses sollte vorher intern abgestimmt sein.

✅ 4. Vertragsinhalte mit dem Makler abstimmen

Bevor der Entwurf erstellt wird, klären Sie mit Gietmann Immobilien alle relevanten Punkte:

  • Kaufpreis
  • Übergabetermin
  • Was bleibt im Haus? (z. B. Küche, Möbel)
  • Zustand und Haftung
  • Rechte und Pflichten vor Übergabe

So wird sichergestellt, dass der Kaufvertragsentwurf korrekt und vollständig ist.


📅 Was passiert beim Notartermin?

  • Der Notar liest den gesamten Vertrag vor (Pflicht)
  • Alle Parteien (Erben, Käufer) unterschreiben
  • Der Vertrag ist ab jetzt rechtlich verbindlich
  • Der Notar leitet alle weiteren Schritte ein (z. B. Auflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung, Eigentumsumschreibung)

📎 Welche Unterlagen sollten Erben bereithalten?

  • Erbschein oder notarielles Testament
  • Ausweis aller Erben
  • Aktueller Grundbuchauszug (liegt meist dem Makler vor)
  • Energieausweis der Immobilie
  • Nachweise über bestehende Belastungen (falls vorhanden)
  • Kontoangaben für die Kaufpreiszahlung

Tipp: Der Notar rechnet die Notarkosten auf Käuferseite ab – für Erben entstehen meist nur geringe Kosten (z. B. für frühere Grundbuchumschreibung oder Löschungen).


🤝 Unterstützung durch Gietmann Immobilien

Als erfahrener Maklerbetrieb begleiten wir Erben von Anfang an:

  • Koordination mit Notar & Käufern
  • Organisation aller Unterlagen
  • Klärung rechtlicher Fragen im Vorfeld
  • Begleitung zum Notartermin (wenn gewünscht)
  • Abwicklung der Übergabe und Kommunikation mit Miterben

Fazit / Ausblick

Für Erben ist der Notartermin ein formaler, aber entscheidender Schritt. Mit guter Vorbereitung, klaren Absprachen und professioneller Begleitung wird daraus ein sicherer, transparenter Abschluss des Immobilienverkaufs. Gietmann Immobilien sorgt dafür, dass Sie mit Klarheit und Vertrauen in den Vertrag gehen – auch in emotional komplexen Erbfällen.

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